Mittlerweile sollte jeder einmal vom Thema „Leuchtstofflampen-Verbot“ gehört haben, doch zusammenfassend möchte ich es einmal aufgreifen.
Die RoHS Richtlinie (Beschränkung von Gefahrenstoffen) haben der Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln als gefährlichen Stoff nun ein Ende gesetzt.
Das Leuchtstofflampenverbot für T5 und T8 ist seit 01.08.2023 in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gab es bis zum 01.09.2023. Leuchtstofflampen dürfen also nicht mehr produziert werden und nur Lagerbestände können noch aufgebraucht werden. Der Grund: eine energieeffiziente LED-Beleuchtung soll gefördert werden und Quecksilber soll nicht weiter zum Einsatz kommen.
Etwa 40% aller Unternehmen in Deutschland benutzen zurzeit noch die herkömmlichen Leuchtstoffröhren und sind somit zum Umrüsten aufgerufen.
Also bleibt vielen Unternehmen nur die Umrüstung auf moderne Lichtquellen wie die LED. Das Ganze hat jedoch Vorteile. Teilweise kann so bis zu 80% Energie eingespart werden, was sich vor allem in größeren Unternehmen schnell bemerkbar macht. Auch die höheren Anschaffungskosten (die vor einigen Jahren noch weitaus kostenintensiver waren) für LED-Technik haben sich nach einigen Jahren komplett amortisiert – schon allein aus diesem Grund lohnt sich ein schnelles Umdenken.
Vorteile von LED-Technik:
- lange Lebensdauer
- hohe Lichtqualität
- hohe Energieeffizienz
- sehr gute Farbwiedergabe
- Änderung der Lichtfarbe
- geringer Wartungsaufwand
Es gibt 2 Möglichkeiten der Umrüstung
– Umbau oder Neukauf:
Umbau:
Austauschen der Leuchtstoffröhren
Konversions-Lösung: Es gibt die Möglichkeit, die vorhandene Beleuchtung bestehen zu lassen und die Leuchtstofflampen durch LED-Röhren zu ersetzen. Meistens muss man jedoch auch das Vorschaltgerät tauschen und den Starter entfernen. Also ganz ohne einen professionellen Umbau geht es oft nicht. Mittlerweile haben sich Leuchtenhersteller auf den Umbau einer vorhandenen Beleuchtungsanlage spezialisiert und beraten zu Gewährleistung, Lichtwirkung und Arbeitsstättenrichtlinien.
Retrofit-Lösung: Es gibt jedoch auch LED-Röhren für das schon vorhandene eletronische Vorschaltgerät (EVG). So ist kein Umbau der Leuchte nötig, jedoch muss geprüft werden, ob die neuen LED-Röhren mit dem vorhandenen EVG kompatibel sind. Auch in diesem Fall sind Fachfirmen der beste Ansprechpartner.
Neukauf:
Anschaffung einer neuen Beleuchtungslösung mit LED Technik
Hier sollte eine Lichtberechnung nach DIN EN 12464 zu Grunde liegen, um für gewerbliche Bauten alle Richtlinien an den Arbeitsschutz zu erfüllen. Die Kosten für die neue Beleuchtung werden dann kalkuliert und ggf. kann man hierzu eine Förderung beantragen. Eine Amortisationsberechnung (Beispiel) gibt genaue Auskunft, wann sich die Investition rechnet. Berücksichtigt werden hier der z.B. der Strompreis, die Betriebsdauer, der Wartungsaufwand und die anstehenden Kosten der Neuanschaffung.
Wenn Sie einen Kontakt für den Umbau, eine Amortisationsberechnung oder eine Planung für eine neue Lichtlösung benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.